Rückabwicklung & Rückzahlung
Wir prüfen, ob Ihr Vertrag von der FMA-Verfügung erfasst ist und welche Rückzahlungs-, Rückabwicklungs- oder Schadenersatzansprüche bestehen. Die Durchsetzung hängt vom Produkt, Leistungsstand und Rechtsmittelstatus ab.
Die Finanzmarktaufsicht Liechtenstein hat mit Verfügung vom 26. Mai 2026, bekanntgemacht am 28. Mai 2026, den Vertrieb und das öffentliche Angebot der Produkte ‚Customer Basic 2 %‘, ‚Sales Premium‘ und ‚Sofortrabatt‘ sofort untersagt. Zudem darf TGI die im Rahmen dieser Produkte entgegengenommenen Gelder binnen vier Monaten nicht weiter halten. Die Verfügung ist sofort vollziehbar, aber noch nicht rechtskräftig.
Wenn Sie bei TGI eingezahlt haben — wir prüfen, ob Ihr Vertrag erfasst ist und welche Ansprüche bestehen.
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Rechtsanwalt · Liechtenstein, Österreich & Deutschland
Spezialisiert auf Anlegersachen, Datenschutz und aufsichtsrechtliche Fragen. Zugelassen und tätig in Liechtenstein (Vaduz), Österreich (Umhausen) und Deutschland (München). Erfahrung in komplexen Anlegersachen und grenzüberschreitender Anspruchsdurchsetzung.
Kanzlei scheiber.law →Die Aufsichtsbehörden greifen durch — das Geschäftsmodell der TGI AG steht unter massivem Druck.
Die TGI AG mit Sitz in Vaduz (Liechtenstein) wirbt seit Jahren mit Gold-Rabattmodellen: Anleger zahlen Geld ein und sollen physisches Gold zu einem späteren Zeitpunkt mit erheblichen Preisnachlässen — teils bis zu 72 % unter Marktpreis — erhalten. Prominente Werbung und Events im deutschsprachigen Raum, insbesondere in Österreich und Deutschland, sollen Vertrauen schaffen.
Nach dem beworbenen Modell zahlen Kunden zunächst den Kaufpreis; Rabatte werden über Zeit gutgeschrieben bzw. sollen sich über die Vertragslaufzeit auswirken. Die genaue rechtliche Bewertung hängt vom jeweiligen Produkt, den AGB und dem Lieferstatus ab.
Mit Verfügung vom 26. Mai 2026, bekanntgemacht am 28. Mai 2026, ordnete die liechtensteinische Finanzmarktaufsicht (FMA) die sofortige Einstellung des Vertriebs dreier Produkte an: „Customer Basic 2 %“, „Sales Premium“ und „Sofortrabatt“. Begründung: TGI betreibt bewilligungspflichtiges Einlagengeschäft ohne die erforderliche Banklizenz.
Die FMA ordnete an, dass TGI die im Rahmen der betroffenen Produkte entgegengenommenen Gelder binnen vier Monaten nicht weiter halten darf. Dies kann zu Rückzahlung bzw. Rückabwicklung führen; der konkrete Anspruch ist im Einzelfall zu prüfen. TGI gibt an, auch „anderweitige Vereinbarungen“ mit Kunden zuzulassen.
Die Verfügung ist laut FMA sofort vollziehbar, aber noch nicht rechtskräftig. TGI bestreitet die aufsichtsrechtliche Beurteilung und hat Rechtsmittel angekündigt.
Wörtlich warnt die FMA: „Die FMA rät dringend davon ab, Investitionen im Zusammenhang mit dem Angebot der TGI AG zu tätigen.“
Im FMA-Newsletter vom 11. Juni 2026 stellt die Aufsicht auf Grundlage von Art. 21a Abs. 2 Bst. b FMAG klar: Sie habe weder veranlasst, dass betroffene Verträge nicht mehr kündbar seien, noch angeordnet, dass bei Rückzahlung oder Rückabwicklung bereits ausgezahlte Rabatte oder (Premium-)Gebühren zurückgefordert oder gegenverrechnet werden müssten. Falsch oder irreführend verbreitete Informationen weist die FMA zurück. Mehr dazu →
| Produkt | Laut FMA betroffen? | Hinweis |
|---|---|---|
| Customer Basic 2 % | Ja | FMA-Verfügung |
| Sales Premium | Ja | offizielle FMA-Schreibweise |
| Sofortrabatt | Ja | FMA-Verfügung |
| Customer Basic 2 % + Treuerabatt / Feingoldbarren | Laut TGI nicht erfasst | gesondert prüfen |
Nach Medienberichten untersagte die BaFin am 18. April 2026 den Vertrieb bestimmter TGI-Angebote in Deutschland. Die österreichische FMA wies Ende April 2026 auf eine mögliche Banklizenzpflicht hin.
Medienberichte thematisieren Fragen zur wirtschaftlichen Tragfähigkeit des Rabattmodells sowie zur unabhängigen Nachvollziehbarkeit von Lagerung, Herkunft und Zertifizierung. Ob und welche Relevanz dies für einzelne Ansprüche hat, ist gesondert zu prüfen.
Wir prüfen, ob Ihr Vertrag von der FMA-Verfügung erfasst ist und welche Rückzahlungs-, Rückabwicklungs- oder Schadenersatzansprüche bestehen. Die Durchsetzung hängt vom Produkt, Leistungsstand und Rechtsmittelstatus ab.
Lieferverzug, fehlende Goldlieferung oder widersprüchliche Vertragsbedingungen können eigenständige Ansprüche begründen — unabhängig von der aufsichtsrechtlichen Verfügung.
Haben Sie materielle Verluste erlitten oder wurde Ihnen Gold zugesagt, das nicht geliefert wurde? Ein individueller Schadensersatzanspruch kann bestehen — das hängt vom Einzelfall ab.
„Betroffene Anleger sollten ihre Verträge jetzt prüfen lassen — bevor Fristen verstreichen und Ansprüche verjähren.“
— Dr. Florian Scheiber, Rechtsanwalt, VaduzErfahrene anwaltliche Vertretung in Wirtschafts- und Anlegersachen — in Liechtenstein, Österreich und Deutschland.
Dr. Scheiber vertritt Mandanten in komplexen Anlegersachen, u. a. im Zusammenhang mit GoLending, Sun Contracting, diversen Schiffs- und Immobilienfonds sowie fondsgebundenen Lebensversicherungen.
Als in Liechtenstein, Österreich und Deutschland zugelassener Rechtsanwalt kann Dr. Scheiber TGI-Verfahren aus Vaduz koordinieren und Mandanten im gesamten deutschsprachigen Raum vertreten.
Derzeit erfolgt zunächst eine individuelle Erstprüfung. Ob später eine gebündelte Vorgehensweise sinnvoll ist, hängt von Zahl und Struktur der Fälle ab. Kein Massen-Spam, keine automatische Mandatsübernahme ohne Prüfung.
Alle Themen zur TGI AG, FMA-Verfügung und Anspruchsprüfung — ausführlich erklärt.
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