FMA Liechtenstein: TGI AG — Vertrieb gestoppt; Gelder dürfen binnen 4 Monaten nicht weiter gehalten werden (Verfügung noch nicht rechtskräftig, jedoch sofort vollziehbar)
Aktuell · Mai/Juni 2026

TGI AG Liechtenstein:
Ansprüche prüfen & durchsetzen

Die Finanzmarktaufsicht Liechtenstein hat mit Verfügung vom 26. Mai 2026, bekanntgemacht am 28. Mai 2026, den Vertrieb und das öffentliche Angebot der Produkte ‚Customer Basic 2 %‘, ‚Sales Premium‘ und ‚Sofortrabatt‘ sofort untersagt. Zudem darf TGI die im Rahmen dieser Produkte entgegengenommenen Gelder binnen vier Monaten nicht weiter halten. Die Verfügung ist sofort vollziehbar, aber noch nicht rechtskräftig.

Wenn Sie bei TGI eingezahlt haben — wir prüfen, ob Ihr Vertrag erfasst ist und welche Ansprüche bestehen.

26./28.05.2026 Verfügung / Bekanntmachung FMA
4 Monate Frist: Gelder nicht weiter halten
3 Produkte Vertrieb untersagt

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Dr. Florian Scheiber

Rechtsanwalt · Liechtenstein, Österreich & Deutschland

Spezialisiert auf Anlegersachen, Datenschutz und aufsichtsrechtliche Fragen. Zugelassen und tätig in Liechtenstein (Vaduz), Österreich (Umhausen) und Deutschland (München). Erfahrung in komplexen Anlegersachen und grenzüberschreitender Anspruchsdurchsetzung.

Kanzlei scheiber.law →

Was ist passiert?

Die Aufsichtsbehörden greifen durch — das Geschäftsmodell der TGI AG steht unter massivem Druck.

Was ist TGI?

Die TGI AG mit Sitz in Vaduz (Liechtenstein) wirbt seit Jahren mit Gold-Rabattmodellen: Anleger zahlen Geld ein und sollen physisches Gold zu einem späteren Zeitpunkt mit erheblichen Preisnachlässen — teils bis zu 72 % unter Marktpreis — erhalten. Prominente Werbung und Events im deutschsprachigen Raum, insbesondere in Österreich und Deutschland, sollen Vertrauen schaffen.

Nach dem beworbenen Modell zahlen Kunden zunächst den Kaufpreis; Rabatte werden über Zeit gutgeschrieben bzw. sollen sich über die Vertragslaufzeit auswirken. Die genaue rechtliche Bewertung hängt vom jeweiligen Produkt, den AGB und dem Lieferstatus ab.

Was hat die FMA getan?

Mit Verfügung vom 26. Mai 2026, bekanntgemacht am 28. Mai 2026, ordnete die liechtensteinische Finanzmarktaufsicht (FMA) die sofortige Einstellung des Vertriebs dreier Produkte an: „Customer Basic 2 %“, „Sales Premium“ und „Sofortrabatt“. Begründung: TGI betreibt bewilligungspflichtiges Einlagengeschäft ohne die erforderliche Banklizenz.

Die FMA ordnete an, dass TGI die im Rahmen der betroffenen Produkte entgegengenommenen Gelder binnen vier Monaten nicht weiter halten darf. Dies kann zu Rückzahlung bzw. Rückabwicklung führen; der konkrete Anspruch ist im Einzelfall zu prüfen. TGI gibt an, auch „anderweitige Vereinbarungen“ mit Kunden zuzulassen.

Die Verfügung ist laut FMA sofort vollziehbar, aber noch nicht rechtskräftig. TGI bestreitet die aufsichtsrechtliche Beurteilung und hat Rechtsmittel angekündigt.

Wörtlich warnt die FMA: „Die FMA rät dringend davon ab, Investitionen im Zusammenhang mit dem Angebot der TGI AG zu tätigen.“

FMA-Klarstellung (11. Juni 2026)

Im FMA-Newsletter vom 11. Juni 2026 stellt die Aufsicht auf Grundlage von Art. 21a Abs. 2 Bst. b FMAG klar: Sie habe weder veranlasst, dass betroffene Verträge nicht mehr kündbar seien, noch angeordnet, dass bei Rückzahlung oder Rückabwicklung bereits ausgezahlte Rabatte oder (Premium-)Gebühren zurückgefordert oder gegenverrechnet werden müssten. Falsch oder irreführend verbreitete Informationen weist die FMA zurück. Mehr dazu →

Betroffene Produkte

ProduktLaut FMA betroffen?Hinweis
Customer Basic 2 %JaFMA-Verfügung
Sales PremiumJaoffizielle FMA-Schreibweise
SofortrabattJaFMA-Verfügung
Customer Basic 2 % + Treuerabatt / FeingoldbarrenLaut TGI nicht erfasstgesondert prüfen

BaFin und österreichische FMA

Nach Medienberichten untersagte die BaFin am 18. April 2026 den Vertrieb bestimmter TGI-Angebote in Deutschland. Die österreichische FMA wies Ende April 2026 auf eine mögliche Banklizenzpflicht hin.

Medien und offene Fragen

Medienberichte thematisieren Fragen zur wirtschaftlichen Tragfähigkeit des Rabattmodells sowie zur unabhängigen Nachvollziehbarkeit von Lagerung, Herkunft und Zertifizierung. Ob und welche Relevanz dies für einzelne Ansprüche hat, ist gesondert zu prüfen.

Welche rechtlichen Möglichkeiten haben Sie?

Rückabwicklung & Rückzahlung

Wir prüfen, ob Ihr Vertrag von der FMA-Verfügung erfasst ist und welche Rückzahlungs-, Rückabwicklungs- oder Schadenersatzansprüche bestehen. Die Durchsetzung hängt vom Produkt, Leistungsstand und Rechtsmittelstatus ab.

Vertragliche Ansprüche

Lieferverzug, fehlende Goldlieferung oder widersprüchliche Vertragsbedingungen können eigenständige Ansprüche begründen — unabhängig von der aufsichtsrechtlichen Verfügung.

Schadensersatz

Haben Sie materielle Verluste erlitten oder wurde Ihnen Gold zugesagt, das nicht geliefert wurde? Ein individueller Schadensersatzanspruch kann bestehen — das hängt vom Einzelfall ab.

„Betroffene Anleger sollten ihre Verträge jetzt prüfen lassen — bevor Fristen verstreichen und Ansprüche verjähren.“

— Dr. Florian Scheiber, Rechtsanwalt, Vaduz

Warum Dr. Florian Scheiber?

Erfahrene anwaltliche Vertretung in Wirtschafts- und Anlegersachen — in Liechtenstein, Österreich und Deutschland.

Erfahrung in Anlegersachen

Dr. Scheiber vertritt Mandanten in komplexen Anlegersachen, u. a. im Zusammenhang mit GoLending, Sun Contracting, diversen Schiffs- und Immobilienfonds sowie fondsgebundenen Lebensversicherungen.

Zulassung LI · AT · DE

Als in Liechtenstein, Österreich und Deutschland zugelassener Rechtsanwalt kann Dr. Scheiber TGI-Verfahren aus Vaduz koordinieren und Mandanten im gesamten deutschsprachigen Raum vertreten.

Individuelle Prüfung

Derzeit erfolgt zunächst eine individuelle Erstprüfung. Ob später eine gebündelte Vorgehensweise sinnvoll ist, hängt von Zahl und Struktur der Fälle ab. Kein Massen-Spam, keine automatische Mandatsübernahme ohne Prüfung.

Ratgeber für TGI-Anleger

Alle Themen zur TGI AG, FMA-Verfügung und Anspruchsprüfung — ausführlich erklärt.

Aktuelle Berichterstattung

Häufige Fragen

Betrifft mich die FMA-Verfügung, wenn ich Gold bereits erhalten habe?
Laut Medienberichten sind Kunden, die physisches Gold bereits erhalten haben, von der unmittelbaren Verfügung möglicherweise nicht betroffen. Dennoch kann eine anwaltliche Prüfung sinnvoll sein — z. B. bei Fragen zur Goldqualität, Herkunft oder weiteren Verträgen.
Was kostet die Erstprüfung?
Die Erstprüfung über dieses Formular ist kostenlos und unverbindlich. Über Kosten eines eventuellen Mandats informiert Sie Dr. Scheiber nach Prüfung Ihres Falls individuell.
Welche Unterlagen soll ich bereithalten?
Verträge, Zahlungsbelege, TGI-Korrespondenz, Kontoauszüge der Überweisungen und — falls vorhanden — Lieferdokumente zum Gold. Sie können diese nach der Erstanmeldung per E-Mail nachreichen.
Ist das ein Sammelverfahren?
Derzeit erfolgt zunächst eine individuelle Erstprüfung. Ob später eine gebündelte Vorgehensweise sinnvoll ist, hängt von Zahl und Struktur der Fälle ab.
Ist die FMA-Verfügung bereits rechtskräftig?
Die Verfügung ist laut FMA sofort vollziehbar, aber noch nicht rechtskräftig. TGI bestreitet die aufsichtsrechtliche Beurteilung und hat Rechtsmittel angekündigt.
Ich habe bei TGI nur ein anderes Produkt — bin ich betroffen?
Die FMA-Verfügung betrifft konkret drei Rabattmodelle. TGI führt „Customer Basic 2 % + Treuerabatt“ als nicht erfasst an — hier ist eine gesonderte Prüfung erforderlich. Unabhängig davon lohnt sich eine Prüfung auch bei anderen TGI-Verträgen.

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