FMA Liechtenstein: TGI AG — Vertrieb gestoppt; Gelder dürfen binnen 4 Monaten nicht weiter gehalten werden (Verfügung noch nicht rechtskräftig, jedoch sofort vollziehbar)

Unruhe unter TGI-Anlegern nach Hausdurchsuchung

DER STANDARD berichtet über Sorgen betroffener Kunden — und ordnet den strafrechtlichen Verdacht im Kontext des TGI-Goldrabatt-Modells ein.

— Laut DER STANDARD herrscht bei den Anlegern der TGI AG nach der Hausdurchsuchung in Liechtenstein Anfang Juni „Unruhe“. Im Internet tauschten sich betroffene Kunden aus und fragten, ob sie ihr Geld — oder das gekaufte Gold — noch erhalten würden.

Was passiert ist

Anfang Juni durchsuchte die Staatsanwaltschaft Liechtenstein laut DER STANDARD die Büros der TGI AG in Vaduz. Es bestehe der Verdacht des gewerbsmäßigen schweren Betrugs und der Geldwäsche. Das Unternehmen weist die Vorwürfe zurück. Es gilt die Unschuldsvermutung.

50.000 Kunden, Goldrabatt-Modell

Der Goldhändler mit Sitz in Vaduz gibt laut eigenen Angaben mehr als 50.000 Kunden. Kern des Geschäftsmodells sind sogenannte „Goldrabatte“: Kunden zahlen ein, warten auf Lieferung und erhalten über die Vertragslaufzeit monatliche Rückzahlungen — teils bis zu 4 % pro Monat je nach Produkt. Mehr zum Goldrabatt-Modell →

Was das für Sie bedeutet

Medienberichte über Strafverfahren und Unruhe in der Kundschaft ändern nichts an der Grundregel: jeder Vertrag ist einzeln zu prüfen — Produkt, Zahlungen, Rabatte, Lieferstatus und Fristen. Parallel läuft die aufsichtsrechtliche Dimension: Die FMA Liechtenstein hat mit Verfügung vom 26./28. Mai 2026 den Vertrieb dreier Produkte gestoppt und angeordnet, dass TGI betroffene Gelder binnen vier Monaten nicht weiter halten darf (Details →).

Wenn Sie unsicher sind, ob Ihr Vertrag betroffen ist oder welche Schritte sinnvoll sind: Kostenlose Erstprüfung · News.at-Bericht →

Quelle: DER STANDARD — Unruhe unter TGI-Anlegern nach Hausdurchsuchung in Liechtenstein. Zusammenfassung; keine Rechtsberatung.

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