FMA Liechtenstein: TGI AG — Vertrieb gestoppt; Gelder dürfen binnen 4 Monaten nicht weiter gehalten werden (Verfügung noch nicht rechtskräftig, jedoch sofort vollziehbar)

TGI Gold Rabatt — Was steckt hinter dem Versprechen?

Gold mit bis zu 72 % Rabatt klingt verlockend. Medien und Aufsichtsbehörden hinterfragen die Tragfähigkeit — was das für Ihr eingezahltes Geld bedeuten kann.

Das TGI-Gold-Rabattmodell

TGI wirbt damit, dass Kunden heute zum Marktpreis zahlen und später Gold mit extremen Rabatten — bis zu 72 % unter dem dann gültigen Marktpreis — erhalten sollen.

Nach dem beworbenen Modell zahlen Kunden zunächst den Kaufpreis; Rabatte werden über Zeit gutgeschrieben bzw. sollen sich über die Vertragslaufzeit auswirken. Die genaue rechtliche Bewertung hängt vom jeweiligen Produkt, den AGB und dem Lieferstatus ab.

Warnungen der Aufsicht

Nach Medienberichten untersagte die BaFin am 18. April 2026 den Vertrieb bestimmter TGI-Angebote in Deutschland. Die österreichische FMA wies Ende April 2026 auf eine mögliche Banklizenzpflicht hin. Die FMA Liechtenstein folgte mit der Verfügung vom 26. Mai 2026 (bekanntgemacht 28. Mai 2026): Stopp dreier Produkte und Anordnung, die Gelder nicht weiter zu halten.

Medienberichte thematisieren Fragen zur wirtschaftlichen Tragfähigkeit des Rabattmodells sowie zur unabhängigen Nachvollziehbarkeit von Lagerung, Herkunft und Zertifizierung. Ob und welche Relevanz dies für einzelne Ansprüche hat, ist gesondert zu prüfen.

Gold erhalten — oder noch warten?

Kunden, die bereits physisches Gold erhalten haben, sind von der unmittelbaren Verfügung möglicherweise nicht betroffen. Dennoch kann eine anwaltliche Prüfung sinnvoll sein — etwa bei Fragen zu Herkunft, Qualität oder weiteren offenen Verträgen.

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