FMA Liechtenstein: TGI AG — Vertrieb gestoppt; Gelder dürfen binnen 4 Monaten nicht weiter gehalten werden (Verfügung noch nicht rechtskräftig, jedoch sofort vollziehbar)

FMA-Klarstellung zur TGI AG — 11. Juni 2026

Die FMA weist falsche oder irreführende Informationen zurück — und präzisiert, was die Verfügung vom 26. Mai 2026 nicht bedeutet.

— Im FMA-Newsletter hat die Finanzmarktaufsicht Liechtenstein eine Klarstellung zur TGI AG (Städtle 33, 9490 Vaduz) veröffentlicht.

Hintergrund

Mit Verfügung vom 26. Mai 2026, bekanntgemacht am 28. Mai 2026, ordnete die FMA Liechtenstein die sofortige Einstellung des Vertriebs von „Customer Basic 2 %“, „Sales Premium“ und „Sofortrabatt“ an. Die FMA stellt nun auf Grundlage von Art. 21a Abs. 2 Bst. b FMAG klar, welche Behauptungen in der Öffentlichkeit nicht der Verfügung entsprechen.

Was die FMA ausdrücklich nicht angeordnet hat

  • Die FMA habe nicht veranlasst, dass die betroffenen Verträge nicht mehr kündbar seien.
  • Die FMA habe nicht angeordnet, dass bei Rückzahlung oder Rückabwicklung der im Rahmen der betroffenen Vertragsmodelle entgegengenommenen Gelder („Kaufpreise“) bereits an Kunden ausgezahlte Rabatte oder (Premium-)Gebühren zurückgefordert oder gegenverrechnet werden müssten.

In ihrem Newsletter vom 11. Juni 2026 stellt die FMA auf Grundlage von Art. 21a Abs. 2 Bst. b FMAG klar: Sie habe weder veranlasst, dass die betroffenen Verträge nicht mehr kündbar seien, noch angeordnet, dass bei Rückzahlung oder Rückabwicklung bereits ausgezahlte Rabatte oder (Premium-)Gebühren von Kunden zurückgefordert oder gegenverrechnet werden müssten. Falsch oder irreführend verbreitete Informationen zu diesen Punkten weist die FMA zurück.

Was das für Anleger bedeutet

Wenn Ihnen gegenüber behauptet wurde, Sie könnten Verträge nicht mehr kündigen oder müssten bereits erhaltene Rabatte zurückzahlen, stützt sich das nicht auf die FMA-Verfügung. Welche vertraglichen und aufsichtsrechtlichen Ansprüche im Einzelfall bestehen, ist dennoch gesondert zu prüfen — insbesondere zu Kündigung, Rückabwicklung und bereits erbrachten Leistungen.

Zur FMA-Verfügung vom Mai 2026 → · Kostenlose Erstprüfung

Quelle: FMA-Newsletter 11.06.2026 an registrierte Abonnenten (u. a. Kanzleien). Veröffentlichung auf fma-li.li prüfen.

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