TGI BaFin — Warnung und Vertriebsstopp in Deutschland
Nach Medienberichten untersagte die BaFin am 18. April 2026 den Vertrieb bestimmter TGI-Angebote in Deutschland. Die österreichische FMA wies Ende April 2026 auf eine mögliche Banklizenzpflicht hin.
Was hat die BaFin getan?
Nach Medienberichten untersagte die BaFin am 18. April 2026 den Vertrieb bestimmter TGI-Angebote in Deutschland. Die österreichische FMA wies Ende April 2026 auf eine mögliche Banklizenzpflicht hin. Hintergrund: Das Geschäftsmodell erfordere aus Sicht der Aufsicht eine Banklizenz, die TGI nicht vorweisen kann.
Zusammenhang mit der FMA-Verfügung
Die FMA Liechtenstein folgte mit der Verfügung vom 26. Mai 2026 (bekanntgemacht 28. Mai 2026): Stopp dreier Produkte sowie Anordnung, die im Rahmen dieser Produkte entgegengenommenen Gelder binnen vier Monaten nicht weiter zu halten. Die Verfügung ist laut FMA sofort vollziehbar, aber noch nicht rechtskräftig. TGI bestreitet die aufsichtsrechtliche Beurteilung und hat Rechtsmittel angekündigt.
Rechtliche Schritte aus Deutschland
Dr. Florian Scheiber ist in Liechtenstein, Österreich und Deutschland als Rechtsanwalt zugelassen und tätig. Der Sitz in Vaduz ist für TGI-Verfahren strategisch relevant. Mehr für deutsche Anleger →