Handelsblatt 09.03.2026: BaFin warnt vor „Goldkauf mit Rabatt“ der TGI AG — Hinweise auf fehlende Verkaufsprospekte in Deutschland

Handelsblatt: BaFin warnt vor TGI-„Goldkauf mit Rabatt“

Zwei Tage nach einem Handelsblatt-Bericht hat die deutsche Finanzaufsicht BaFin vor den Rabatt-Goldangeboten der TGI AG gewarnt. Es gebe Hinweise auf fehlende Verkaufsprospekte. Was der Bericht sagt — und was seither geschah.

— Das Handelsblatt berichtet, dass die deutsche Finanzaufsicht BaFin vor Angeboten der Liechtensteiner TGI AG warnt, die als „Goldkauf mit Rabatt“ vertrieben werden. Es gilt die Unschuldsvermutung. Die folgenden Angaben geben die Darstellung des Handelsblatts („laut Handelsblatt“) und der BaFin wieder. Der Artikel liegt hinter einer Bezahlschranke; wir geben nur den frei zugänglichen Teil wieder.

Was die BaFin laut Handelsblatt mitteilt

  • Es gebe Hinweise darauf, dass TGI in Deutschland Vermögensanlagen ohne die dafür erforderlichen Verkaufsprospekte anbiete.
  • TGI steht für „Trust Gold International“; das Unternehmen hat seinen Sitz in Vaduz (Liechtenstein).
  • In sozialen Medien werbe der Goldhändler mit hohen Rabatten: Kunden erhielten laut Bericht bis zu 72 % Rabatt, wenn sie nach Bezahlung drei Jahre auf die Auslieferung ihres Goldes warten.
  • Die BaFin veröffentlichte ihre Warnung zwei Tage nachdem das Handelsblatt über die Werbung, das Geschäftsmodell und alarmierte Verbraucherschützer berichtet hatte.

Im Teaser des Artikels heisst es zudem, TGI wolle die Vorwürfe prüfen.

Einordnung

Die Warnung vom März war ein früher Hinweis der Aufsicht, noch keine abschliessende Entscheidung. Seither haben die Behörden nachgelegt: Die BaFin untersagte nach Berichten im April den Vertrieb mehrerer Produkte, die FMA Liechtenstein folgte im Mai 2026, und die BaFin ordnete im Juni die Abwicklung des Einlagengeschäfts an. Ob und welche Ansprüche Ihnen im Einzelfall zustehen, hängt von Produkt, Vertragsdatum und Ihrem Wohnsitz ab und ist hier nicht entschieden.

Was Anleger jetzt tun können

Wir empfehlen, Verträge, Zahlungsbelege und Korrespondenz mit TGI zu sichern und Rabatt-Gutschriften mit Datum zu dokumentieren. Für Anleger aus Deutschland haben wir die Lage auf einer eigenen Seite zusammengefasst: TGI BaFin-Warnung.

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Quelle: Judith Henke, Sönke Iwersen & Lars-Marten Nagel, Handelsblatt — Gold: Finanzaufsicht geht Hinweisen zu TGI-Geschäft in Deutschland nach (09.03.2026, Bezahlartikel — nur frei zugänglicher Teil berücksichtigt). Zusammenfassung der Berichterstattung bzw. der amtlichen Mitteilung; keine Rechtsberatung. Angaben Dritter wurden von uns nicht unabhängig überprüft.

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