BaFin ordnet Einstellung und Abwicklung des TGI-Einlagengeschäfts an
Die deutsche Finanzaufsicht BaFin hat mit Bescheid vom 19. Juni 2026 angeordnet, dass die TGI AG das ohne Erlaubnis betriebene Einlagengeschäft mit dem Produkt „Sales Premium“ sofort einstellen und die angenommenen Gelder unverzüglich zurückzahlen muss.
— Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat eine Verbrauchermitteilung zur TGI AG, Vaduz, Liechtenstein, veröffentlicht. Es handelt sich um eine amtliche Primärquelle. Zur TGI gilt zu den Vorwürfen weiterhin die Unschuldsvermutung.
Was die BaFin angeordnet hat
Die BaFin hat mit Bescheid vom 19. Juni 2026 angeordnet, dass die TGI AG das ohne Erlaubnis betriebene Einlagengeschäft sofort einstellen und unverzüglich abwickeln muss.
- Produkt: „Sales Premium“. TGI habe auf Grundlage dieser Verträge gewerbsmässig Gelder angenommen, die unbedingt rückzahlbar sind, ohne dass der Rückzahlungsanspruch in Inhaber- oder Orderschuldverschreibungen verbrieft war.
- Rechtsgrundlage: Damit betreibe TGI das Einlagengeschäft nach § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 des Kreditwesengesetzes (KWG) grenzüberschreitend in Deutschland, ohne die erforderliche BaFin-Erlaubnis.
- Rückzahlung: Die Abwicklungsanordnung verpflichtet TGI, die angenommenen Gelder unverzüglich zurückzuzahlen.
- Vollziehbarkeit: Der Bescheid ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig (Stand der Mitteilung: 24.06.2026).
Einordnung
Die Entscheidung der BaFin tritt neben die Verfügung der FMA Liechtenstein (ebenfalls zu „Sales Premium“, „Customer Basic 2 %“ und „Sofortrabatt“). Beide Aufsichtsbehörden gehen also davon aus, dass das Modell ein bewilligungs- bzw. erlaubnispflichtiges Einlagengeschäft ist. Die Bestandskraft steht noch aus; ob TGI Rechtsmittel eingelegt hat und wie der aktuelle Verfahrensstand ist, ist uns nicht bekannt und wird geprüft. Welche Rückzahlungsansprüche Ihnen im Einzelfall zustehen, ist hier nicht entschieden.
Was Anleger aus Deutschland jetzt tun können
Sichern Sie Ihren Vertrag, Zahlungsnachweise und die Rabatt-Gutschriften. Prüfen Sie, ob Ihr Vertrag das Produkt „Sales Premium“ betrifft. Wir informieren Anleger aus Deutschland auf der Seite TGI Anwalt Deutschland über die Möglichkeiten.
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Quelle: BaFin — TGI AG, Vaduz, Liechtenstein: Bafin ordnet Einstellung und Abwicklung des Einlagengeschäfts an (24.06.2026). Zusammenfassung der Berichterstattung bzw. der amtlichen Mitteilung; keine Rechtsberatung. Angaben Dritter wurden von uns nicht unabhängig überprüft.