News: Rechtshilfe nach Österreich — und TGIs Rückabwicklungs-Angebot
Laut News hat die Staatsanwaltschaft Liechtenstein im TGI-Verfahren bereits Rechtshilfeersuchen an Österreich gerichtet. Zugleich schildert der Bericht, wie TGI Kunden Rückabwicklung (Raten über 24–36 Monate) oder „Vertragsnovation“ anbietet.
— Das Magazin News (news.at) berichtet über den Stand der Ermittlungen gegen die TGI AG und über Angebote an Kunden nach der FMA-Verfügung. Es gilt die Unschuldsvermutung. Wir geben die Darstellung von News wieder („laut News“); sie ist von uns nicht unabhängig überprüft.
Rechtshilfe nach Österreich
Laut News bestätigte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft Liechtenstein, dass im Verfahren gegen die TGI AG bereits Rechtshilfeersuchen an österreichische Behörden gerichtet wurden; weitere seien geplant. Dass Österreich in den Blick gerät, sei wenig überraschend: Helmut und Katarina Kaltenegger sind laut Bericht österreichische Staatsbürger, leben in Wien, und einige ihrer Firmen sind dort beheimatet.
Zahlungsflüsse der TGI seien laut News-Rechnungen über Goldkäufe unter anderem über ein Konto einer Vorarlberger Inkassogesellschaft bei einer luxemburgischen Bank abgewickelt worden. Die Gesellschaft wollte sich auf Anfrage nicht äussern. Zur Staatsanwaltschaft zitiert News: „Nach derzeitiger Einschätzung stehen umfangreiche Ermittlungen bevor.“ Die Vorwürfe lauten laut Bericht auf gewerbsmässig schweren Betrug, Geldwäscherei und Verstösse gegen das Bankengesetz; TGI weist sie zurück und betont die Zusammenarbeit mit den Behörden.
Das Geschäftsmodell
Kunden kaufen Gold, bezahlen und warten bis zu drei Jahre auf die Lieferung; währenddessen erhalten sie laut Bericht monatlich bis zu 4 % des Kaufpreises zurück, in der Summe teils über 100 %. Finanzieren sollen sich die Rabatte nach Angaben von TGI über Gewinne von Partnerunternehmen in Sambia, Ghana und anderen Ländern.
TGIs Angebot an Kunden: Rückabwicklung oder „Vertragsnovation“
Wenige Tage nach der FMA-Verfügung stellte TGI ihre Kunden laut News in einem Videomeeting vor zwei Optionen:
- Rückabwicklung: Zunächst würden drei bis vier Monate lang Anträge gesammelt; die Rückzahlung erfolge dann in 24- bis 36-monatiger Ratenzahlung, bereits ausbezahlte „Rabatte“ würden gegengerechnet.
- Vertragsnovation: Die Verträge würden durch neue Vereinbarungen ersetzt, die — anders als einige bisherige Produkte — keine Kündigungsmöglichkeit mehr vorsähen.
Der TGI-Gründer sagte laut News in dem Call, die Rückabwicklung ziehe sich „sehr, sehr, sehr, sehr lange“.
Position der FMA
Die FMA bekräftigte am 11. Juni 2026, dass TGI das Halten von Einlagen innerhalb von vier Monaten einstellen müsse, und stellte klar, dass sie weder veranlasst habe, Verträge künftig ohne Kündigungsmöglichkeit auszugestalten, noch verlangt habe, bereits ausbezahlte Rabatte zurückzufordern oder gegenzurechnen (FMA-Klarstellung). TGI gab auf Anfrage an, die Vorgaben der FMA einhalten und bereits ausbezahlte Rabatte bei einer Rückabwicklung gegenrechnen zu wollen.
Was Anleger jetzt tun können
Unterschreiben Sie nichts vorschnell. Eine Novation ohne Kündigungsrecht und eine Ratenzahlung über zwei bis drei Jahre mit Anrechnung früherer Rabatte können Ihre Rechtsposition erheblich verändern. Sichern Sie Verträge, Zahlungsbelege und Rabatt-Gutschriften; wir prüfen gerne, welche Optionen im Einzelfall sinnvoll sind.
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Quelle: Sebastian Reinhart & Jonas Heitzer, News.at — Ermittlungen gegen Goldhändler TGI: Liechtenstein ersucht Österreich um Rechtshilfe (13.06.2026). Zusammenfassung der Berichterstattung bzw. der amtlichen Mitteilung; keine Rechtsberatung. Angaben Dritter wurden von uns nicht unabhängig überprüft.