Landtag Liechtenstein 12.06.2026: Regierung beantwortet Kleine Anfrage zu TGI — FMA-Ermittlungsverfahren im Mai 2026 abgeschlossen

Landtag: Was die Regierung zur TGI AG antwortet

Zwei Kleine Anfragen im Liechtensteiner Landtag (März und Juni 2026) und die Antworten der Regierung: zur Frage, warum die FMA erst im Mai 2026 gegen die TGI einschritt und was das für die Aufsicht bedeutet.

— Die Regierung des Fürstentums Liechtenstein hat im Landtag zwei Kleine Anfragen zur TGI AG beantwortet. Die Texte sind amtliche Primärquellen (Landtag Liechtenstein, Kleine Anfragen); wir fassen sie zusammen. Zur TGI gilt die Unschuldsvermutung.

Kleine Anfrage „Goldhandel mit Rabatt“ — Antwort vom 4. März 2026

Der Abgeordnete Daniel Seger fragte nach dem Geschäftsmodell der TGI (Kauf, Verwahrung und Auszahlung regelmässiger „Rabatt“-Beträge) und nach den Möglichkeiten gegen Unternehmen, die nicht der FMA-Aufsicht unterstehen. Die Regierung (Regierungschefin Brigitte Haas) antwortete laut Landtag-Dokument:

  • Der Verkauf physischer Edelmetalle sowie deren Verwahrung und der Ausweis der Bestände gegenüber Kunden stellten grundsätzlich keine spezialgesetzlich bewilligungspflichtige Tätigkeit dar; eine FMA-Bewilligung sei daher nicht erforderlich.
  • Solche Unternehmen benötigten in der Regel nur eine Gewerbeberechtigung; die Aufsicht liege beim Amt für Volkswirtschaft. Für ein Vorgehen allein wegen einer Reputationsgefährdung des Landes fehle dort derzeit eine spezifische gesetzliche Grundlage.
  • Die Regierung überprüfe die Aufsichtsinstrumente laufend; als Beispiel nennt sie die Revision des Treuhändergesetzes.

Kleine Anfrage „Goldhandel mit Rabatt 2.0“ — Frage vom 10., Antwort vom 12. Juni 2026

Nach der FMA-Verfügung, den Sachverhaltsdarstellungen an die Strafverfolgungsbehörden und den Hausdurchsuchungen fragte der Abgeordnete Daniel Salzgeber, was sich seit März geändert habe. Antwort der Regierung:

  • Das FMA-Ermittlungsverfahren war im März 2026 noch nicht abgeschlossen, sondern wurde im Mai 2026 abgeschlossen. Die FMA erlasse Massnahmen erst nach Abschluss der Ermittlungen und Beweiswürdigung.
  • Zwei der beanstandeten Produkte wurden laut Regierung bereits im März 2026 angeboten.
  • Seit wann die FMA konkret abklärte und wann ein Verdacht entstand, beantwortet die Regierung nicht: Einzelheiten zu einzelnen Verfahren unterlägen dem Amtsgeheimnis.
  • Die TGI AG unterliege nicht der prudentiellen Aufsicht der FMA. Die FMA habe mit Verfügung vom 26. Mai 2026 festgestellt, dass TGI das Einlagengeschäft ohne Bewilligung erbringe (bekanntgemacht am 28. Mai 2026) — aber nicht alle Produkte als Einlagengeschäft qualifiziert. Das heisse „im Umkehrschluss jedoch nicht“, dass andere Produkte der TGI bewilligt oder gutgeheissen worden seien.

Einordnung für Anleger

Die Antworten halten fest: TGI unterliegt nicht der prudentiellen Aufsicht der FMA; dass die FMA nicht alle Produkte als Einlagengeschäft qualifizierte, bedeutet laut Regierung keine Bewilligung oder Billigung der übrigen Angebote. Der Hinweis, dass nicht alle Produkte als Einlagengeschäft qualifiziert wurden, ist für die Frage wichtig, welche Verträge von der Verfügung erfasst sind (siehe unsere Produktseiten, z. B. Sales Premium und Customer Basic 2 %). Welche Ansprüche Ihnen zustehen, hängt vom konkreten Vertrag ab und wird hier nicht entschieden.

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Quelle: Landtag Liechtenstein — Kleine Anfragen „Goldhandel mit Rabatt“ (04.03.2026) und „Goldhandel mit Rabatt 2.0“ (12.06.2026) — Antworten von Regierungschefin Brigitte Haas. Zusammenfassung der Berichterstattung bzw. der amtlichen Mitteilung; keine Rechtsberatung. Angaben Dritter wurden von uns nicht unabhängig überprüft.

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